Rechtliche Grundlagen und Pflichten bei der Beauftragung von Qualitätsaudits nach DIN-Normen
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der q.u.e.c.o.m.e.r.p.e.r.u. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Durchführung von Qualitätsaudits an Rohschüttgütern für lebensmittelverarbeitende Betriebe. Gegenstand ist die Prüfung der Einhaltung einschlägiger DIN-Normen, insbesondere DIN 10500 (Hygiene), DIN EN ISO 22005 (Rückverfolgbarkeit) und DIN 38407 (Schwermetallanalytik).
Der Auftraggeber bestätigt, dass die zu auditierenden Rohstoffe ausschließlich für industrielle Zwecke bestimmt sind und keine Proben aus dem Einzelhandel oder privaten Haushalten stammen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zu den Lager- und Produktionsstätten während der vereinbarten Auditzeiten uneingeschränkt möglich ist. Er benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der Auskünfte zu Chargen, Lieferketten und Reinigungsprotokollen geben kann.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle relevanten Dokumente zur Verfügung, darunter:
Fehlen diese Unterlagen oder sind sie unvollständig, kann der Auftragnehmer das Audit verschieben oder abbrechen. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die angefallenen Reise- und Vorbereitungskosten.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Prüfung erfolgt stichprobenartig nach den anerkannten Regeln der Technik. Ein vollständiger Ausschluss von Verunreinigungen oder Normverstößen kann nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Mängel, die erst nach dem Audit durch unsachgemäße Lagerung oder Verarbeitung beim Auftraggeber entstehen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist pro Schadensfall auf den dreifachen Auftragswert, maximal jedoch 50.000 Euro, begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingender gesetzlicher Haftung.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Audits bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Produktionsmengen, Lieferantenbeziehungen und interne Qualitätskennzahlen.
Der Auftragnehmer speichert personenbezogene Daten (Name, Funktion, Kontaktdaten des Ansprechpartners) nur für die Dauer der Vertragsabwicklung und löscht diese nach Rechnungsstellung und gesetzlicher Aufbewahrungsfrist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder bei gesetzlicher Verpflichtung.
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet. Der Auftraggeber kann das Audit aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftragnehmer gegen DIN-Normen verstößt oder die Prüfung nicht fachgerecht durchführt.
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Stimmt der Auftraggeber nicht zu, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Kraftstraße 9/7.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Für Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich an: info@quecomerperu.com oder telefonisch unter (02520) 8191674.